Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen zunächst bis zum 31. Januar 2021 unzulässig.
Veröffentlicht am: 7 Januar 2021 um 16:26, von Petra Schlinkert
Kategorie: Leichtathletik